Wer wie viel Lohnsteuer zahlen muss, ist in Deutschland nach folgendem Grundprinzip geregelt: Wer mehr verdient, der soll auch mehr Steuern zahlen. Je höher also das Einkommen, desto höher der Prozentsatz an Steuern. Der liegt zurzeit zwischen 14 und 45 Prozent des gesamten Einkommens in einem Jahr.
Das Jahresgehalt zwischen 24'885 und 85'320 Franken ist obligatorisch versichert. Dieser sogenannte koordinierte Lohn (
BVG-Lohn) beträgt maximal 60'435 Franken.
abzügl. Monatsprämie Krankenkasse.
| BVG Beiträge |
|---|
| Alter | Prozentsatz aus versichertem Gehalt |
|---|
| 25-34 | 7,0% |
| 35-44 | 10,0% |
| 45-54 | 15,0% |
Der Begriff Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden jeweils anteilig vom Arbeitnehmer- und Arbeitgeber übernommen. Bei dem Normalverdiener betragen die Sozialversicherungsbeiträge ca. 20 bis 21% des Bruttolohns.
65. Altersjahr an erhalten Männer und Frauen in der Schweiz eine AHV-Rente. Hinzu kommen Leistungen der beruflichen und eventuell der privaten Vorsorge. AHV, berufliche und private Vorsorge sind die drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge.
Obligatorisch bei der AHV versichert sind: Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gastarbeiter; Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner.
Wie ist die AHV organisiert? Zentrale Kontrolle, dezentrale Durchführung. Die Gesetzgebung und die Aufsicht der AHV sind zentral organisiert: Das Bundesamt für Sozialversicherungen sorgt für eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der Währung des Wohnsitzstaates. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen. Der Betrag einer vollen AHV-Rente variiert zwischen CHF 1185. - und CHF 2370.
Am 6. Juli 1947 wurde das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung im zweiten Anlauf vom Volk deutlich angenommen und auf den 1. Januar 1948 in Kraft gesetzt.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV hat:Wer seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat. Wer bereits Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung hat. Wer während mindestens sechs Monaten ununterbrochen ein IV-Taggeld bezieht.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)Haben Sie Fragen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)?
Für Personen im Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) gilt ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt 1'400 Franken im Monat oder 16'800 Franken im Kalenderjahr. Sind Sie nichterwerbstätig (Frage 24), so beginnt die Beitragspflicht am 1.
Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Beispiel: Eine Erwerbstätige, die am 15.
Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.
Ja. Die Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn – und darauf sind AHV-Beiträge zu zahlen. Darunter fallen nebst dem eigentlichen Lohn auch der 13. Monatslohn, alle Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen.
Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.